AGB
Allgemeine GeschäftsbedingungenGeschäftsbedingungen für die Augustiner Festhalle 2024
Manfred und Thomas Vollmer OHG – Augustiner Festhalle
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) vom 07. Mai 2024
1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB
Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen samt Verzehrgutscheinen zwischen der Manfred und Thomas Vollmer OHG – Augustiner Festhalle (nachfolgend „Festhalle“) und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Festhalle diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines entsprechenden Veranstaltungsvertrags zwischen der Festhalle und der Stadt München in Bezug auf das Oktoberfest 2024.
2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht
2.1Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen in der Festhalle an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchener Oktoberfestes sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen als vereinbarter Mindestverzehr (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen pro Person erforderlich. Lediglich in Bezug auf eine etwaige Reservierung aus dem in Ziffer 2.5 geregelten Sonderkontingent ist (nach Absprache mit der Landeshauptstadt München) ausnahmsweise keine solche Mindestabnahme erforderlich; in allen anderen Fällen ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen pro Person alternativlos. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit in der Festhalle eingelöst werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische oder Zeltbereiche können jedoch nicht garantiert werden.
2.2Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur per E-Mail an festhalle@augustiner-restaurant.com oder per Post an die Neuhauser Straße 27, 80331 München erfolgen.
2.3Bestellung per E-Mail oder per Post: Im Falle einer Reservierungsanfrage via E-Mail oder via Post kommt die Reservierung wie folgt zustande: Der Kunde sendet eine E-Mail bzw. ein Schreiben, die bzw. das den gewünschten Tag, Uhrzeit und Anzahl der Tischreservierungen enthalten muss, an die E-Mail-Adresse festhalle@augustiner-restaurant.com bzw. die Adresse Neuhauser Straße 27, 80331 München. Die Festhalle sendet dem Kunden ein entsprechendes Angebot auf Vertragsschluss samt Registrierungsdaten via E-Mail zu. Zur Annahme dieses Angebots muss sich der Kunde auf der Online-Präsenz der Festhalle registrieren und dort den Online-Befehl zur verbindlichen Annahme des Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.
2.4Angebot durch die Festhalle per E-Mail oder per Post: Wird dem Kunden von der Festhalle ein Angebot auf Vertragsschluss via E-Mail oder postalisch unterbreitet, muss sich der Kunde zur Annahme dieses Angebots auf der Online-Präsenz der Festhalle registrieren und dort den Online-Befehl zur verbindlichen Annahme des Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.
2.5Etwaiges von der Landeshauptstadt München genehmigtes Sonderkontingent: Sollte von der Landeshauptstadt München kurzfristig vor dem Start des Oktoberfestes 2023 ein Sonderkontingent von Tischreservierungen für ausgewählte Vormittagsveranstaltungen ausschließlich für Personen mit aktuellem Erstwohnsitz in München (sog. „München-Kontingent“) bewilligt werden, erfolgt der Verkauf solcher Tischreservierungen aus diesem Sonderkontingent aus logistischen Gründen direkt vor Ort in den Augustiner Großgaststätten, Neuhauser Straße 27, 80331 München. Den entsprechenden Verkaufstermin wird die Festhalle kurzfristig auf ihrer Internetseite bekanntgeben. Jede vor Ort anwesende Person mit aktuellem Erstwohnsitz in München, die sich entsprechend ausweisen und dies belegen muss, kann maximal eine solche Tischreservierung aus diesem etwaigen Sonderkontingent erwerben und nur, solange das Kontigent nicht ausgeschöpft ist. In Bezug auf dieses etwaige Sonderkontingent kommt die Reservierung wie folgt zustande: Dem Kunden wird vor Ort ein auf einen konkreten Tisch und einen konkreten Tag und eine konkrete Uhrzeit bezogenes Angebot auf Vertragsschluss von der Festhalle unterbreitet und der Kunde nimmt dieses Angebot sodann schriftlich durch Ausfüllung seiner Daten an und bestätigt hierbei auch ausdrücklich die Geltung der vorliegenden AGB. Im Anschluss wird dem Kunden die entsprechende Reservierung direkt vor Ort von der Festhalle übergeben.
2.6Besuchsrecht: Die Festhalle als Ausstellerin der Reservierungen will den Zutritt zur Festhalle und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt bei der Festhalle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Die Festhalle gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die entweder durch auf die Reservierungsbestätigung oder Einlassbändchen gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen der Festhalle und/oder der, von ihr, beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die auf von der Festhalle nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Die Festhalle erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/oder Einlassbändchen, indem sie einmalig Zutritt zur Festhalle gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Die Festhalle wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Verzehrgutscheine verfallen vollständig.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1Preise: Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen. Daneben wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 1,00 pro von der Tischreservierung mitumfassten Person erhoben. In Bezug auf den etwaigen Erwerb einer Tischreservierung aus dem in Ziffer 2.5 genannten Sonderkontingent wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Tischreservierung erhoben. In der Festhalle ist eine Zahlung ausschließlich in bar möglich, eine Bezahlung in der Festhalle mittels EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich.
3.2Stornierung durch die Festhalle: Sollte die Zahlung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden, ist die Festhalle berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die Reservierungen zu sperren; die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der Festhalle vorbehalten.
4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrgutschein
4.1Einlass: Der Einlass in die Festhalle ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und – sofern für diese Veranstaltung von der Festhalle Einlassbändchen ausgestellt wurden – Einlassbändchen zu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Die reservierten Plätze sind vollständig einzunehmen. Die Festhalle ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Es dürfen keinerlei Speisen und Getränke in die Festhalle mitgebracht werden. Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (insbes. absolutes Rauchverbot in der Festhalle – „E-Zigaretten“ sind ebenso in jeglicher Hinsicht in der Festhalle verboten) wird der Gast aus der Festhalle verwiesen. Aus Sicherheitsgründen ist die Festhalle oder von ihr beauftragte Personen berechtigt, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.
4.2Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierung (max. für die in der Reservierungsbestätigung genannte Personenanzahl) und für die Dauer der Reservierung. Die Festhalle behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischen und/oder logistischen Bedarf einen anderen Tisch in demselben Sektor zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch die Festhalle anderen Kunden zugeteilt werden. Beim Verlassen der Festhalle verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Gleiches gilt bei Verlassen des reservierten Tisches für einen nicht nur unerheblichen Zeitraum. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben und der Kunde hat mit seinen Gästen die Festhalle umgehend zu verlassen. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen genauso untersagt wie innerhalb der bestätigten Reservierungszeit. Für Garderobe oder sonstige persönliche Gegenstände der Kunden wird von der Festhalle keinerlei Haftung übernommen.
4.3Verzehrgutschein: Die erworbenen Verzehrgutscheine können im aufgedruckten Zeitraum in der Festhalle eingelöst werden. Sie besitzen nur Gültigkeit für das Oktoberfest 2024. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich. Die Gutscheine können im Zeitraum 07.10.- 03.11.2024 im Augustiner Stammhaus, Neuhauser Straße 27 (Fußgängerzone), 80331 München (vorherige Reservierung ist empfehlenswert und erwünscht mit dem Vermerk "Wiesngutscheine" unter der E-Mail-Adresse willkommen@augustiner-restaurant.com) eingelöst werden. Nach dem 03.11. eines jeden Jahres verfallen jegliche Gutscheine und weitere etwaig damit zusammenhängende Ansprüche komplett. Lediglich für die als „Überkauf“ erworbenen Gutscheine (also über den Mindestverzehr vom Kunden hinausgehend erworbene Verzehrgutscheine) kann ausnahmsweise aus Kulanz der Festhalle auf schriftlichen Antrag des Kunden unter Rücksendung der entsprechenden Gutscheine und unter Vorlage der Original-Rechnung bis spätestens zum 31.11.2024 eine entsprechende Gutschrift für das Oktoberfest 2025 ausgestellt werden; die Festhalle ist bei ihrer diesbezüglichen Kulanzentscheidung völlig frei und dem Kunden steht kein entsprechender Anspruch zu.
5. Abholung und Versand
5.1Abholung: Wir bieten aus organisatorischen Gründen keine Abholung der Gutscheine mehr an. Etwaige aus dem in Ziffer 2.5 genannten Sonderkontingent erworbene Reservierungen werden alternativlos direkt vor Ort an den Kunden übergeben.
5.2Versand: Die Verzehrgutscheine und – sofern für diese Veranstaltung von der Festhalle Einlassbändchen ausgestellt wurden – Einlassbändchen werden bei entsprechender Auswahl des Kunden im Rahmen des Bestellprozesses auf Kosten des Kunden postalisch innerhalb Europas an den Kunden versendet, wobei die Festhalle das Versandunternehmen auswählt. Der Versand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang ab dem 04.07.2024 bis spätestens zum 01.09.2024. Der Besteller trägt die im Reservierungsprozess dargestellten Versandgebühren.
6. Rücknahme und Erstattung
6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn die Festhalle Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Festhalle bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6.2Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung durch schriftliche Anzeige gegenüber der Festhalle möglich, sofern die Rechnung durch den Kunden noch nicht bezahlt und die Verzehrgutscheine und ggf. Einlassbändchen noch nicht an den Kunden versendet wurden. Bei einer Stornierung oder Reduzierung nach Ablauf dieser 14 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung bzw. nach bereits erfolgter Zahlung der Rechnung oder Versendung der Verzehrgutscheine und ggf. Einlassbändchen wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags erhoben. Die Stornierung oder Reduzierung kann nur tischweise erfolgen. Ab dem 01.09.2023 ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen, weshalb auch in Bezug auf etwaige aus dem in Ziffer 2.5 genannten Sonderkontingent erworbene Reservierungen eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen ist.
7. Nutzung und Weitergabe
7.1Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse der Festhalle, ihrer Kunden und der Besucher des Oktoberfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).
7.2Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der Festhalle autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig; bei Reservierungen nach Ziffer 2.5 ist ein Preisaufschlag von maximal EUR 30,00 zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten zulässig;
c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern (z.B. oktoberfest-tischreservierungen.de oder tischreservierung-oktoberfest.de) anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
d) Reservierungen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Festhalle kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
7.3Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit der Festhalle geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit der Festhalle unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung der Festhalle voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,
b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und der Festhalle einverstanden ist und
c) die Festhalle unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder die Festhalle die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat.
Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit der Festhalle geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner der Festhalle in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit der Festhalle geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen der Festhalle und den eintretenden Personen zustande.
7.4Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) ist die Festhalle vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
a) Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zur Festhalle zu verweigern bzw. ihn aus der Festhalle zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen;
c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
8. Vertragsstrafe
Das folgende Vertragsstrafenversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.
8.1Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, ins-besondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist die Festhalle ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.
8.2Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von der Festhalle im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche der Festhalle wegen des Verstoßes anzurechnen.
9. Auszahlung von Mehrerlösen
9.1Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist die Festhalle zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. Inhaber der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
9.2Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse aus-gezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.
10. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie
Für den Zugang sowie den Aufenthalt in der Festhalle, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
- Der Kunde bzw. Inhaber der Reservierung erkennt an, dass das Oktoberfest insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung in der Festhalle gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch die Festhalle gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass die Festhalle zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung sie die Kunden und deren Gäste (die weiteren Inhaber eines Einlassbändchens in Bezug auf die entsprechende Tischreservierung) verpflichtet.
- Die Festhalle ist berechtigt, Reservierungen einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der vom Kunden erworbenen Reservierung wird dem Kunden der entrichtete Verkaufspreis erstattet. Alternativ kann der Kunde in einem solchen Fall nach seiner Wahl die erworbenen Verzehrgutscheine auch in den Augustiner Großgaststätten, Neuhauser Straße 27 (Fußgängerzone), 80331 München (vorherige Reservierung ist empfehlenswert und erwünscht mit dem Vermerk "Wiesngutscheine" unter der E-Mail-Adresse willkommen@augustiner-restaurant.com) bis spätestens zum 30.04.2025 einlösen.
- Die Festhalle kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seiner Reservierung abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.
- Die Festhalle ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden oder seiner Gäste in der Festhalle ohne Anspruch auf Erstattung der erworbenen Verzehrgutscheine oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden oder seine Gäste ebenso ohne Anspruch auf Erstattung noch nicht eingelöster Verzehrgutscheine oder sonstige Entschädigung aus der Festhalle zu verweisen, wenn der Kunde oder seine Gäste:
- den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommen und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts der Festhalle nicht befolgen; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 und/oder negativen Test vorlegen, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder Abstandsgebote nicht einhalten,
- am Tag der Reservierung an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des Reservierungszeitraums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, innerhalb der letzten 14 Tage vor dem reservierten Zeitraum wissentlich zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatten oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweisen, oder
- sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbarem Gebiet aufgehalten haben und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegen, die einen Zugang oder einen Verbleib in der Festhalle ausschließen.
- Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept der Festhalle, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden und seiner Gäste zum Zugang zur Festhalle vorgeschrieben, ist die Festhalle im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zur Festhalle von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.
- Die Festhalle weist darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden und seiner Gäste zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie der ihn begleitenden Personen (Gäste) mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Die Festhalle verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
- Der Kunde und seine Gäste haben den Anordnungen und Auflagen der Festhalle und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde und seine Gäste erkennen an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
11. Höhere Gewalt
In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 Ausgeführte sinngemäß.
12. Streitbeilegung
Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die Festhalle nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen der Festhalle und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen der Festhalle. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.
14. Vertragstext
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.1.1Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
15.2Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Festhalle. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis der Festhalle, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
16. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.